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Leistungen und Verpflichtungen

Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 geregelt. Zu den Verpflichtungen gehören die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Es gibt 26 Urlaubstage.

Je nach Einrichtung fällt Früh-, Spät, und Wochenenddienst an. Ausgeschlossen sind Nachtdienst und -bereitschaft. Bei Volljährigkeit kann im Einzelfall Unterbringung in der Einrichtung angeboten werden. 

Auf der rechtlichen Grundlage erhalten TeilnehmerInnen im FSJ beim Diakonischen Werk Bremen folgende Leistungen (Stand August 2011):

  • Taschengeld: 155,00 € monatlich
  • Essensgeld: 217,00 € monatlich
  • Fahrtgeld: 35,50 € monatlich

... also insgesamt 407,50 € monatlich.

Die Einrichtung übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge.  
Ferner besteht je nach persönlicher Situation weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente.

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