Grundlagen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Das Freiwillge Soziale Jahr ist mehr als nur die Arbeit in einer Einrichtung. Auf mehreren Seminaren können sich die Teilnehmenden der verschiedenen Einrichtungen treffen und austauschen.
- Die Durchführung des FSJ ist gesetzlich geregelt. Das Gesetz beschreibt das FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr. Der Träger muss sowohl eine fachliche Anleitung in den Einsatzstellen als auch eine pädagogische Begleitung gewährleisten. Somit umfasst das FSJ sowohl praktische als auch begleitende Seminare.
- Das FSJ gilt nicht als Ausbildung.
- Nur ein anerkannter Träger kann das FSJ in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen / Einsatzstellen durchführen.
- Das FSJ ist kein Praktikum, wird aber von vielen Ausbildungsstätten als Vorpraktikum für die Ausbildung in einem sozialen Beruf anerkannt oder empfohlen.
- Denjenigen, die ein FSJ leisten, entstehen bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) keine Nachteile. Durch die ZVS bereits erteilte Studienplätze bleiben erhalten.
- Für ein geleistetes FSJ gibt es Bonuspunkte bei der Vergabe von Studienplätzen.
- Während des FSJ wird weiter Kindergeld bezahlt.
- Die Sozialversicherungsbeiträge für die Teilnehmenden werden von den Einsatzstellen in voller Höhe übernommen.
- Der Zivildienst kann durch ein FSJ nach §14c des ZDG abgegolten werden.
Fragen rund um das FSJ
Kann ich mich noch für ein FSJ bewerben?
Für das FSJ 2010/2011 können
Bewerbungen ab den Herbstferien eingesandt werden.
Wo kann ich mich für ein FSJ im Ausland bewerben?
Unter: www.djia.de gibt es mehr Infos!
Gilt das FSJ als Ersatz für den Zivildienst?
Mehr Infos hier!