Grundlagen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  • Das Freiwillge Soziale Jahr ist mehr als nur die Arbeit in einer Einrichtung. Auf mehreren Seminaren können sich die Teilnehmenden der verschiedenen Einrichtungen treffen und austauschen.
  • Die Durchführung des FSJ ist gesetzlich geregelt. Das Gesetz beschreibt das FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr. Der Träger muss sowohl eine fachliche Anleitung in den Einsatzstellen als auch eine pädagogische Begleitung gewährleisten. Somit umfasst das FSJ sowohl praktische als auch begleitende Seminare.
  • Das FSJ gilt nicht als Ausbildung.
  • Nur ein anerkannter Träger kann das FSJ in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen / Einsatzstellen durchführen. 
  • Das FSJ ist kein Praktikum, wird aber von vielen Ausbildungsstätten als Vorpraktikum für die Ausbildung in einem sozialen Beruf anerkannt oder empfohlen.
  • Denjenigen, die ein FSJ leisten, entstehen bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) keine Nachteile. Durch die ZVS bereits erteilte Studienplätze bleiben erhalten.
  • Für ein geleistetes FSJ gibt es Bonuspunkte bei der Vergabe von Studienplätzen.
  • Während des FSJ wird weiter Kindergeld bezahlt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge für die Teilnehmenden werden von den Einsatzstellen in voller Höhe übernommen.
  • Der Zivildienst kann durch ein FSJ nach §14c des ZDG abgegolten werden.

     

     

    Fragen rund um das FSJ

    Kann ich mich noch für ein FSJ bewerben?
    Für das FSJ 2010/2011 können
    Bewerbungen ab den Herbstferien eingesandt werden.

    Wo kann ich mich für ein FSJ im Ausland bewerben?
    Unter: www.djia.de gibt es mehr Infos!

    Gilt das FSJ als Ersatz für den Zivildienst?
    Mehr Infos hier!