Leistungen und Verpflichtungen
Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 geregelt.
Zu den Verpflichtungen gehören die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Es gibt 26 Urlaubstage.
Je nach Einrichtung fällt Früh-, Spät, und Wochenenddienst an. Ausgeschlossen sind Nachtdienst und -bereitschaft.
Bei Volljährigkeit kann im Einzelfall Unterbringung in der Einrichtung angeboten werden.
Auf der rechtlichen Grundlage erhalten TeilnehmerInnen im FSJ beim Diakonischen Werk Bremen folgende Leistungen (Stand März 2007):
- Taschengeld: 155,00 € monatlich
- Essensgeld: 210 € monatlich
- Fahrtgeld: 32,80 € monatlich ... also insgesamt 397,80€ monatlich.
Die Einrichtung übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge.
Ferner besteht je nach persönlicher Situation weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente.
Fragen rund um das FSJ
Kann ich mich jetzt für ein FSJ bewerben?
Für das FSJ 2010/2011 können
Bewerbungen ab den Herbstferien eingesandt werden.
Wo kann ich mich für ein FSJ im Ausland bewerben?
Unter: www.djia.de gibt es mehr Infos!
Gilt das FSJ als Ersatz für den Zivildienst?
Mehr Infos hier!