Schutz vor sexualisierter Gewalt: 
Verantwortung wahrnehmen, Strukturen stärken

Die ForuM-Studie (Februar 2024) hat deutlich gemacht, dass in den Arbeitsfeldern von Kirche und Diakonie strukturelle Bedingungen bestehen können, die sexualisierte Gewalt begünstigen. Zugleich wurde aufgezeigt, dass es bislang an einheitlichen und verbindlichen Regelungen im Umgang mit solchen Fällen fehlt. Daraus ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag. In diesem Zusammenhang wird häufig von einem notwendigen Kulturwandel gesprochen – einen Prozess, den wir mit der Übernahme der Gewaltschutzrichtlinie (Beschluss der Mitgliederversammlung, Juni 2021) eingeleitet und durch die fortlaufende Umsetzung weiterer Maßnahmen vertieft haben. Auch wenn sich Übergriffe vermutlich nie vollständig ausschließen lassen, wollen wir alles uns Mögliche tun, um sie zu verhindern und im Ernstfall verantwortlich zu handeln. Wir haben einen gemeinsamen Auftrag und eine klare Verantwortung: Menschen – insbesondere hilfe- und unterstützungsbedürftige Personen sowie Kinder und Jugendliche – wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Ein zentraler Baustein dieses Prozesses war der Beschluss unserer Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2025, die Rahmenbestimmung „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt" zu übernehmen. Diese formuliert verbindliche Ziele und Anforderungen in den Bereichen Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung. Sie benennt Maßnahmen zur Vermeidung sexualisierter Gewalt sowie Unterstützungs- und Anerkennungsleistungen für Betroffene.

Diese Rahmenbestimmung steht im Zusammenhang mit der Anerkennungsrichtlinie, die die konkrete Ausgestaltung der Anerkennungsverfahren und -leistungen regelt. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat im März 2025 eine entsprechende Richtlinie einstimmig verabschiedet. Ihr Ziel: Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie sollen bundesweit künftig nach einheitlichen Standards festgelegt werden. In der Folge wurde die Richtlinie in der Kommission für Niedersachsen und Bremen in eine neue regionale Ordnung für die evangelischen Kirchen und diakonischen Verbände überführt.

Diese neue Ordnung reagiert auf bislang teils unklare Zuständigkeiten und intransparente Verfahrenswege, die in der Vergangenheit zu einer unterschiedlichen Anwendung der früheren Musterordnung durch die Anerkennungskommissionen geführt hatten. Ziel ist mehr Rechtssicherheit, Verbindlichkeit und Transparenz. Der Entwurf der Konföderation weicht dabei in einem wesentlichen Punkt vom EKD-Entwurf ab: Ein zivilrechtliches Verfahren hat Vorrang, sofern es möglich und zumutbar ist. Zugleich wird ausdrücklich geregelt, dass Anerkennungsleistungen gewährt werden, wenn eine besondere institutionelle Verantwortung vorliegt und zivilrechtliche Ansprüche nicht durchsetzbar oder für die betroffene Person nicht zumutbar sind.

Der Abstimmungsprozess mit unseren Mitgliedern soll 2026 abgeschlossen werden. Uns ist dabei eine nachhaltige Lösung wichtig: Wir wollen unsere Mitglieder nicht nur informieren, sondern aktiv einbinden und auf diesem Weg mitnehmen – denn nur gemeinsam getragene Regelungen entfalten die Wirkung, die Betroffene verdienen.

Viele Maßnahmen wurden bereits eingeleitet: Schutzkonzepte werden entwickelt und umgesetzt, Mitarbeitende werden geschult und in sensiblen Bereichen werden erweiterte Führungszeugnisse eingefordert. Diese Schritte sind wichtig – sie greifen jedoch zu kurz, wenn nicht zugleich der Umgang mit bereits erlittenem Unrecht verbindlich geregelt wird. Betroffene erwarten zu Recht, dass das ihnen widerfahrene Unrecht anerkannt wird. Genau an diese Menschen richtet sich das vorliegende Verfahren. Es schafft einen strukturierten und verlässlichen Rahmen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. 
 
Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenengruppe im Beteiligungsforum, betont, dass mit der Richtlinie eine Vielzahl an Verbesserungen für betroffene Personen erreicht worden ist:

„Für mich ist es ein großer Erfolg, dass es für die individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr gibt. Mit der Reform wird die Höhe der Anerkennungsleistungen insgesamt deutlich steigen. Hinzu kommt, dass endlich auch nicht-verjährte Fälle in den Kommissionen behandelt werden können und Betroffene sexualisierter Gewalt ein Gesprächsrecht haben, wenn sie es wünschen.“ 

 

Über den aktuellen Stand der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie und den Stand der Bearbeitung der ForuM-Empfehlungen informiert regelmäßig das „ForuM-Bulletin“. Der Newsletter kann unter www.ekd.de/ForuM-Bulletin abonniert werden. 
  
Weitere Informationen zur ForuM-Studie und zum Maßnahmenplan gegen sexualisierte Gewalt unter: www.ekd.de/missbrauch 
  
Informationen zur Präventionsarbeit in Landeskirchen und Diakonie: 
www.hinschauen-helfen-handeln.de 
  
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt: 
www.Anlaufstelle.help 
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm 
  
Das bundesweite Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: 
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon / 0800 22 55 530