Regionale Aufarbeitungskommission geht an den Start
Ute Dorczok nimmt ihren Dienst als Leitung der Geschäftsstelle auf - Für Bremen und Niedersachsen im Einsatz
Im Dezember 2023 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die Schaffung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) vorsieht, um Fälle sexualisierter Gewalt unter Partizipation von Betroffenen aufzuarbeiten.
Die diakonischen Landesverbände und die evangelischen Kirchen aus Niedersachsen und Bremen haben schon vor der gemeinsamen Erklärung mit der UBSKM einen Verbund gegründet, innerhalb dessen die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission Niedersachsen/Bremen errichtet werden soll. Die Stelle der Geschäftsführung wurde zum 1. April 2024 mit Ute Dorczok (56 Jahre) besetzt.
Dienstsitz in Hannover
Ute Dorczok hat Pädagogik mit der Fachrichtung Sozialpädagogik studiert. In den letzten 20 Jahren hatte sie Leitungspositionen im Bereich der Jugend- und Eingliederungshilfe inne. Die Auseinandersetzung mit Machtstrukturen, Gewalt, sexuellen Übergriffen und Prävention begleiteten sie durch ihr Studium und die berufliche Praxis vor allem mit Mädchen und Frauen, aber auch mit Menschen mit Beeinträchtigungen.
Mit ihrem Dienstsitz bei der Diakonie in Niedersachen (DWiN) in Hannover ist sie für die Koordinierung der unabhängigen Aufarbeitung in Niedersachsen und Bremen zuständig.
Weitere Informationen zur Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission aus der Gemeinsamen Erklärung:
Aufgaben der Kommission:
Während die ForuM-Aufarbeitungsstudie grundsätzliche wissenschaftliche Zusammenhänge erforscht und die Anerkennungskommissionen der Landeskirchen betroffene Personen durch die Anerkennung von Unrecht in der individuellen Aufarbeitung unterstützen, sollen die Unabhängigen Regionalen Auf-arbeitungskommissionen eine unabhängige, detaillierte und regionalbezogene institutionelle Aufarbeitung ermöglichen und dadurch das bestehende System der Aufarbeitung ergänzen.
Zu den Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gehören folgende Punkte:
• Quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.
• Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufde-ckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben.
• Untersuchung und Evaluierung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Lan-desverbänden und Ermöglichung der individuellen Aufarbeitung Betroffener.
•Unterstützung, Evaluierung und Beratung der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.
• Ansprechpartner für Betroffene und die Kirchen und Diakonischen Werke in ihrer Region bei ihren Aufarbeitungsbemühungen sein.
Zusammensetzung der Kommission:
Die Kommission für die Konföderation und Bremen wird voraussichtlich aus neun Personen bestehen. Unter den Kommissionsmitgliedern sind zwei aus dem Kreis der im Raum der evangelischen Kirche und Diakonie von sexualisierter Gewalt Betroffenen. Ihre Benennung erfolgt durch die Betroffenenver-tretungen.
Die übrigen Mitglieder sollen Expert*innen insbesondere aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und der Landesverbände der Diako-nie sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhän-gigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.
Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diako-nie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Bezüglich der Berufung der Mitglieder aus Wissen-schaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung muss die Niedersächsische Landesregierung um Benennung geeigneter Personen gebeten werden. Die vorsitzende Person wird ebenfalls von der Landesregierung benannt. In der gemeinsamen Erklärung ist angegeben, dass jede Unabhängige Re-gionale Aufarbeitungskommission eine vorsitzende Person wählt.
Die Geschäftsführung der Aufarbeitungskommission für den Bereich der Konföderation und Bremen hat ihren Dienstsitz beim Diakonischen Werk in Niedersachen (DWiN) in Hannover. Die Position der Geschäftsstellenleitung wurde zum 1. April 2024 besetzt.
Die gemeinsame Erklärung und die Auslegungshilfe stehen hier zum Download bereit.