Hilfe bei sexueller Gewalt

Aktiv gegen sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie

Alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sollen in Einrichtungen der Diakonie Schutz, Begleitung, Unterstützung und Förderung erhalten. Die kirchlich-diakonische Arbeit hat den Anspruch, ihnen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. In scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht, wenn Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren.

Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen, starke Präventionskonzepte zu verankern und Interventionsmaßnahmen anzuwenden, Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt aus der Vergangenheit aufzuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass alle Formen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen sowie Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. In diakonischen und kirchlichen Einrichtungen und Diensten sollen alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und auf kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen. 

 

Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Die Bremische Evangelische Kirche verpflichtet sich, bei sexuellem Missbrauch nach den "Hinweisen für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst" der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu handeln. Jede Kontaktaufnahme wird unter Wahrung der Anonymität entgegengenommen. 

Für die Gegenwart und Zukunft wurden Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention etabliert, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Kirche und Diakonie haben konkrete Leitlinien zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende entwickelt entwickelt und in dem Bundesrahmenhandbuch „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“ veröffentlicht. Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende kirchlich-diakonischer Dienste sowie die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt.

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die von den Landeskirchen und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) übernommen wird, verankert im Bereich Prävention und Intervention sowohl den Schutzauftrag als auch Interventionsmaßnahmen. Mit der Gewaltschutzrichtlinie verpflichten sich Kirche und Diakonie zur Umsetzung und Einhaltung von Standards bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

Mehr über die Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung

Sexuelle Gewalt - Was man darunter versteht?

Sexualisierte Gewalt gegen Personen (m/w/d) wird nicht nur in Form von Vergewaltigungen ausgeübt. Sie äußert sich auch durch sexuelle Belästigung, zum Beispiel in Form von:

  • sexuellen Anspielungen, obszönen Worten oder Gesten
  • aufdringlichen und unangenehmen Blicke
  • Briefen oder elektronischen Nachrichten mit sexuellem Inhalt
  • dem unerwünschten Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt
  • sexualisierten Berührungen

Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff "sexualisierte" Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Personen, besonders Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung gehören deshalb zu den besonders gefährdeten Personengruppen.

Weitere Hilfsangebote
 

Zentrale Anlaufstelle help

Die Zentrale Anlaufstelle.help bietet Information und Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie. Auf Wunsch vermitteln die MitarbeiterInnen an kirchliche und diakonische Ansprechstellen weiter, informieren aber auch über alternative und unabhängige Beratungsangebote. Bei Interesse erläutern sie den Aufbau der Institutionen und die Zuständigkeitsbereiche für die Anliegen der Beratung suchenden. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
Telefon: 0800 5040 112
E-Mail: zentrale[at]anlaufstelle.help

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 

0800-2255530 (kostenfrei und anonym)
Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch und das Hilfetelefon Forschung sind ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Gespräche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachberatungsstelle N.I.N.A. e.V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen) geführt. N.I.N.A. trägt die fachliche Verantwortung für das Hilfetelefon.
Telefonzeiten Hilfetelefon Sexueller Missbrauch und Hilfetelefon Forschung:
Montag und Mittwoch: 9 bis 14 Uhr
Dienstag und Freitag: 16 bis 21 Uhr
Sonntag: 15 bis 20 Uhr
(an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember sind die Telefone nicht besetzt)

Leistungen für Opfer sexualisierter Gewalt

Opfer sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf zusätzliche individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.
Hier gehts zu mehr Informationen und zum Antrag.

Weitere Hilfen

Mit der Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" haben der Bund, die Länder und die Kirchen im Jahr 2017 ein deutschlandweites Hilfesystem etabliert. Menschen, die als Kinder oder als Jugendliche in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären Einrichtung der Psychiatrie Leid und Unrecht erlebt haben und an den Folgen bis heute leiden, können sich an regionale Anlauf- und Beratungsstellen wenden und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Zur Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Das Zeitzeugenportal richtet sich an Zeitzeugen, die Aussagen über die Situation der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der BRD (1949 - 1975) und der DDR (1949 - 1990) tätigen können. Zeitzeugen sind die Betroffenen selbst, ihre Eltern und andere Angehörige, das technische, medizinische und pädagogische Personal der Einrichtungen, Besucher und Praktikanten, Forscher, Ärzte und Jugendamtsmitarbeiter.

Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Ihre Erinnerungen in unsere Forschungsarbeit mit einfließen zu lassen und sind dankbar für jede Zuschrift. Die Beteiligung kann anonym erfolgen. Alle Angaben, auch die persönlichen Kontaktdaten, sind freiwillig. Abschnitte des Portals können übersprungen oder handschriftlich in einer ausgedruckten Version ausgefüllt werden.“

 

Weitere Informations- und Kontaktangebote:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.hilfetelefon-missbrauch.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
beratung[at]hilfetelefon-missbrauch.de
beratung[at]save-me-online.de
Twitter: ubskm_de

Teilnahme an Interviewstudien unabhängiger Forschungsinstitute

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Verantwortungsbereich der evangelischen Kirche und Diakonie können an einer bundesweiten Studie des Forschungsverbundes ForuM teilnehmen.

Die beteiligten Forschungsinstitute sind unabhängig und stehen in keinerlei Verbindung zur evangelischen Kirche oder Diakonie. An der Studie beteiligen sich Betroffene als Co-Forschende und stellen ihre Expertise in allen Forschungsphasen bereit. 

Auf der Webseite von ForuM finden sich weitere Informationen zum Ablauf der Studie.


Kontakt für Rückfragen: