05.11.2019

Arbeitslose ermutigen statt sanktionieren

Diakonie sieht sich in ihrer Forderung bestätigt

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil festgelegt, dass in Zukunft Leistungen von Hartz-IV-Empfängern nicht mehr so schnell und weitreichend gekürzt werden dürfen. Sanktionen seien demnach grundsätzlich aber zulässig. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

"Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen, die das Lebensnotwenige kürzen, wird soziale Teilhabe unmöglich gemacht."

Landesdiakoniepastor Manfred Meyer

 

Die Diakonie Bremen begrüßt, dass Sanktionen endlich klare Grenzen gesetzt werden, fordert aber weiterhin, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System gänzlich aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. „Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen, die das Lebensnotwenige kürzen, wird soziale Teilhabe unmöglich gemacht. Der Gesetzgeber soll die gesetzlichen Spielräume zugunsten der Erwerbslosen nutzen“, betont der Bremer Landesdiakoniepastor Manfred Meyer. Zwar sei das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Diakonie Bremen fordert noch mehr: Die Abschaffung eines Systems, das auf Sanktionen beruht, hin zu einem modernen Beratungs- und Anreizsystem.

Sanktionen treffen in vielen Fällen gerade die Menschen, die sich akut in einer schweren Lebenskrise befinden, psychisch erkrankt sind oder durch fehlende Bildung im Umgang mit Behörden überfordert sind. „Durch die Sanktionen wird existenzielle Not in Kauf genommen. Außerdem verstärken sie oft bestehende Probleme, wie eine Lebenskrise oder eine Erkrankung. Das ist der falsche Weg“, betont Meyer. Außerdem betrifft eine Sanktion nicht nur den Einzelnen, sondern oft auch die Familie, insbesondere die Kinder. „Kinder dürfen nicht durch Sanktionen in ihren Lebensperspektiven eingeschränkt werden. Daher fordern wir als Diakonie Bremen schon lange eine Kindergrundsicherung, unabhängig von der Situation der Eltern“, so Meyer.

Ziel muss es aus Sicht der Diakonie Bremen immer sein, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. „Doch genau das verhindern Sanktionen. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum für alle Menschen ein", betont Meyer. Die Grundsicherung soll die Würde der Menschen schützen, sie unterstützen und fördern. Dies darf nicht durch Sanktionen beeinträchtigt werden.

Hintergrund: 

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar - auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.

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Text: Regina Bukowski

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