Gesundheit ist ein Menschenrecht.
Vielen bleibt es verwehrt.
Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Mit einer Petition sollen die Übermittlungspflicht eingeschränkt und allen Menschen – unabhängig ihres Status – ermöglicht werden, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.
Kein Mensch ist illegal
Landesdiakoniepastor Manfred Meyer sagt dazu: "Aus Angst vor Abschiebung bleiben Menschen krank und riskieren dabei ihr Leben. Gerade jetzt während der Corona-Pandemie und danach ist es wichtig, wichtiger denn je, dass wir in einer solidarischen Gesellschaft den Erhalt der persönlichen Gesundheit fördern und dabei alle Menschen im Blick haben. Auch Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, zum Arzt zu gehen und medizinische Hilfe zu bekommen – und das ohne dabei in die Illegalität zu geraten. Denn: Kein Mensch ist illegal!"