20.12.2021

Grundeinkommen

Existenzen sichern
 

In der Pandemie bekommt die Debatte um ein Grundeinkommen neuen Aufwind – auch in der Diakonie. Wer sich nicht täglich um seine Existenz Sorgen machen muss, der hat den Kopf frei für sich und seinen Nächsten. 

Nach mehr als 15 Jahren „Hartz IV“ ist es Zeit für einen Neuanfang. Das bestehende System wird von den Betroffenen als Belastung erlebt, als Kontrollinstanz und Entmutigungssystem. Die Diakonie fordert stattdessen ein Konzept der Existenzsicherung (Grundeinkommen), das Ermutigung, Respekt und Förderung in den Mittelpunkt stellt.

„Das Berechnungssystem der Regelsätze ist für die Betroffenen nicht verständlich – und es reagiert auch zu langsam auf aktuelle Entwicklungen, wie Preissteigerungen bei Energieversorgern oder Lebensmitteln“, betont Landesdiakoniepastor Manfred Meyer, Vorstand des Diakonischen Werks Bremen e.V. Dies sei nur einer von vielen Aspekten, die er am bestehenden System kritisiert. Insgesamt fehle es im „Hartz-IV-System“ an Respekt für die Menschen, die Unterstützung (finanzielle Unterstützung und auch Beratung) suchen. „Sanktionen, also Kürzungen am Existenzminimum, machen soziale Teilhabe unmöglich. Noch dazu werden sie von einer Behörde verhängt, die – so erleben es die Betroffenen – selbst keinesfalls fehlerfrei ist.“

 

Man solle Arbeitslose ermutigen statt sie zu sanktionieren, fordert die Diakonie Bremen. Das System der Sanktionen werde von den Betroffenen als absolut willkürliches Verfahren erlebt. Von einer persönlichen und ergebnisoffenen Beratung, wie sie wichtig und notwendig wäre, kann im bestehenden System keinesfalls die Rede sein.

Aufgrund dieser Erfahrungen von Betroffenen mit dem bestehenden System fordert die Diakonie einen Systemwechsel. Dabei soll die finanzielle Leistung als „Existenzsicherung“ von einer unabhängigen Stelle erbracht werden – die nichts mit dem Verfahren der Arbeitsförderung und -vermittlung zu tun hat. „Im Falle von Zuverdienst ordnet die Person sich einer eigenen Steuerklasse zu, über die eine Versteuerung von solchem Mehrverdienst berechnet wird. Existenzminimum und festzulegende Freibeträge regeln, dass solche Einkünfte erst ab einer bestimmten Höhe versteuert werden müssen und sich daher das Zuverdienen erst einmal lohnt“, erklärt Dr. Jürgen Stein, Projektleitung Teilhabe im Diakonischen Werk Bremen e.V. Weiterhin erfolge die Vermittlung von Arbeit, Qualifizierungsmaßnahmen und ggf. auch öffentlich geförderter Beschäftigung in einer unabhängigen Behörde, die mit Betrieben, Bildungs-  und Beschäftigungsträgern verlässlich kooperieren kann. Außerdem soll es eine öffentlich geförderte unabhängige Allgemeine Sozialberatung geben, die Menschen niederschwellig bei der Klärung ihrer Lebenssituation, der Vermittlung weiterer Hilfen sowie auch der Kommunikation mit den genannten neuen Dienststellen unterstützt. Für die Beschäftigten der benannten Behörden müssen dabei natürlich Qualifizierung und gute Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.

 

Dies seien die Eckpunkte des von der Diakonie vorgeschlagenen neuen Systems, das auf einer Online-Diskussion mit Politiker*innen, Betroffenenvertreter*innen und Jobcenter-Beschäftigten am 17. Dezember vorgestellt und diskutiert wurde. „Bei dieser Diskussion wurde deutlich, dass die Ampel-Koalitionspartner viele Problempunkte ähnlich sehen und ein Sofortprogramm auflegen, aber solche weitgehenden Strukturänderungen derzeit nicht in den Blick nehmen“, bedauert Stein. Aber mit den zugesagten Eckpunkten - Respekt, angstfreier Zugang und Kommunikation (in einfacher Sprache) auf Augenhöhe – sei eine veränderte Kultur und Struktur angedacht. „Hier müssen sicher das Gesetzgebungsverfahren und das im Koalitionsvertrag vorgesehene Programm von Sofortmaßnahmen genau beobachtet und begleitet werden“, so Meyer. Die Diakonie bietet sich gerne als Partnerin für Diskussionen in diesem Gesetzgebungsverfahren an.

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Text: Regina Bukowski

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